Mahnung erstellen — von der Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung
Angaben zur offenen Rechnung eingeben, Eskalationsstufe wählen — der Generator erstellt einen fertigen Mahntext mit korrektem Ton, optionaler Verzugszins- Berechnung (§ 288 BGB) und Mahngebühr, druckfertig als PDF.
Angaben zur offenen Rechnung
Alle Felder ausfüllen, der Mahntext wird automatisch erstellt.
Frühere Entwürfe wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
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Forderungsaufstellung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtforderung | – |
Mit der Maus/dem Finger unterschreiben — wird direkt unter „Mit freundlichen Grüßen" ins PDF eingebettet. Ohne Eintrag bleibt das Feld im PDF leer.
Über dieses Werkzeug
Ergänzt den Rechnungsgenerator und die Rechnungswerkstatt zu einem vollständigen Mahnwesen. Verzugszinsen werden nach § 288 BGB (Basiszinssatz + Aufschlag, B2B/B2C-Unterscheidung) berechnet. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechts- beratung — bei umstrittenen oder hohen Forderungen empfiehlt sich anwaltlicher Rat oder das gerichtliche Mahnverfahren. Alle Daten bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abbildet
5 Punkte zur Einordnung
- Kein gerichtliches Mahnverfahren und kein Vollstreckungstitel — bei ausbleibender Zahlung nach der letzten Mahnung ist der nächste Schritt anwaltlicher Rat oder das gerichtliche Mahnverfahren.
- Die Basiszinssatz-Zeitreihe wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt und hier entsprechend gepflegt — für Stichtage nach der letzten Pflege wird der letzte bekannte Satz fortgeschrieben (sichtbarer Hinweis im Ergebnis).
- Eine Mahngebühr ohne vertragliche Vereinbarung ist rechtlich angreifbar und wird nur mit ausdrücklicher Bestätigung berechnet — ebenso die Verzugspauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB (nur B2B, nur mit eigenem Häkchen).
- Für die Zinsberechnung wird angenommen, dass Verzug mit dem Tag nach dem eingetragenen Fälligkeitsdatum beginnt (§ 286 Abs. 1 BGB). Ob im Einzelfall tatsächlich schon Verzug vorliegt — etwa weil bei einem Verbraucher ohne Fälligkeits-/Verzugshinweis auf der Rechnung erst eine Mahnung Verzug auslöst, oder weil eine vereinbarte Zahlungsfrist bzw. Skontofrist noch läuft — ist selbst zu prüfen.
- Dieser Generator ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Mahnstufen kann ich mit diesem Generator erstellen?
Vier Eskalationsstufen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung — jeweils mit passendem Tonfall (Neutral, Freundlich oder Bestimmt). Nur die letzte Stufe kündigt rechtliche Schritte an. Gesetzlich genügt eine einzige Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB); mehrere Stufen sind Geschäftspraxis, keine Pflicht.
Wie werden die Verzugszinsen berechnet?
Verzugszinsen werden nach § 288 BGB berechnet (Basiszinssatz plus Aufschlag), mit Unterscheidung zwischen Verbrauchern (B2C, +5 Prozentpunkte) und Unternehmern (B2B, +8/+9 Prozentpunkte).
Darf ich eine Mahngebühr verlangen?
Eine Mahngebühr ohne vertragliche Vereinbarung ist rechtlich angreifbar — sie sollte nur mit Bedacht eingesetzt werden.
Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?
Nach § 288 Abs. 5 BGB steht Unternehmern bei Verzug einer Entgeltforderung gegenüber einem anderen Unternehmer zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro zu. Der Generator setzt sie nur mit ausdrücklich gesetztem Häkchen an (nur bei B2B sichtbar), nicht automatisch.
Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?
Nein. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung — bei umstrittenen oder hohen Forderungen empfiehlt sich anwaltlicher Rat oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Kann ich das Mahnschreiben handschriftlich unterschreiben?
Ja. Mit der Maus oder dem Finger unterschreiben — die Unterschrift wird direkt unter „Mit freundlichen Grüßen“ ins PDF eingebettet. Ohne Eintrag bleibt das Feld im PDF leer.
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