Kostenlos · ohne Anmeldung

MwSt.-/Steuerrechner

Netto- und Bruttobetrag umrechnen, Steuersatz frei wählbar.

Gastronomie seit 1. Januar 2026: Speisen vor Ort, im Catering und im Imbiss fallen unter den ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke sind davon ausgenommen und bleiben bei 19 % — eine Bewirtungsrechnung braucht deshalb in aller Regel zwei Steuersätze.

Als Privatperson ist der Bruttobetrag der tatsächlich zu zahlende Betrag.

Bruttobetrag