Kostenlos · ohne Anmeldung
MwSt.-/Steuerrechner
Netto- und Bruttobetrag umrechnen, Steuersatz frei wählbar.
Gastronomie seit 1. Januar 2026: Speisen vor Ort, im Catering und im Imbiss fallen unter den ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke sind davon ausgenommen und bleiben bei 19 % — eine Bewirtungsrechnung braucht deshalb in aller Regel zwei Steuersätze.
Als Privatperson ist der Bruttobetrag der tatsächlich zu zahlende Betrag.
Bruttobetrag
–
Rechtsgrundlage: § 12 UStG — 19 % Regelsatz (Abs. 1), 7 % ermäßigt (Abs. 2), Gastronomie-Speisen 7 % seit 2026 (Abs. 2 Nr. 15). Keine Steuerberatung.